Die Sahlimatte wird preisgünstigen Wohnraum in Sinne der eidgenössischen Wohnraumförderungsverordnung beinhalten. Damit entspricht die Sahlimatte als erstes Projekt dem neuen Artikel im Gemeindebaureglement der Gemeinde Wohlen. Da zurzeit noch keine Planungssicherheit vorliegt, konnte die Organisation des preisgünstigen Wohnraums noch nicht verbindlich definiert werden.