Nein. Auf der Sahlimatte sind Gebäude mit drei bis maximal fünf Geschossen erlaubt. Fünfgeschossige Bauten sind nur in zwei festgelegten Baubereichen zulässig. Attikageschosse sind nicht gestattet.
Nein. Auf der Sahlimatte sind Gebäude mit drei bis maximal fünf Geschossen erlaubt. Fünfgeschossige Bauten sind nur in zwei festgelegten Baubereichen zulässig. Attikageschosse sind nicht gestattet.
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